Erbe vor dem Tod des Erblassers erhalten?
Grundsätzlich wird ein Erbe erst nach dem Tod des Erblassers verteilt. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung besteht nicht. Doch es gibt Möglichkeiten, bereits zu Lebzeiten an Vermögen zu kommen.

Pflichtteilverzicht als Lösung
Eine häufige Methode ist der Pflichtteilverzicht. Dabei verzichtet der Erbe auf seinen gesetzlichen Pflichtteil und erhält stattdessen eine vorher vereinbarte Summe. Diese Schenkung muss notariell beurkundet werden, damit sie rechtlich bindend ist.

Chancen und Risiken der vorzeitigen Auszahlung 

Vorteile für den Erblasser 

  • Er kann sein Vermögen nach eigenen Wünschen verteilen.
  • Erbstreitigkeiten werden vermieden. 

 

Vorteile für den Erben 

  • Sofortige Nutzung des Geldes für große Investitionen (z. B. Immobilie, Unternehmensgründung).
  • Sicherheit, anstatt auf das Erbe warten zu müssen. 

 

Mögliche Risiken 

  • Die ausgezahlte Summe kann niedriger sein als der spätere Pflichtteil.
  • Andere Erben könnten sich benachteiligt fühlen, was zu Erbstreitigkeiten führen kann. 

 

Erbengemeinschaft – Herausforderungen und Lösungen
Falls mehrere Personen erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass alle gemeinsam über das Vermögen entscheiden. Ein einzelner Erbe kann nicht eigenständig über seinen Anteil verfügen.

Möglichkeiten zur Auflösung einer Erbengemeinschaft 

  • Verkauf des Erbteils: Ein Erbe kann seinen Anteil verkaufen, allerdings haben die anderen Erben ein Vorkaufsrecht.
  • Abschichtung: Ein Erbe kann gegen eine Abfindungszahlung aus der Gemeinschaft ausscheiden. Auch dies muss notariell festgehalten werden. 

 

Geldvermächtnis – eine Sonderregelung
Ein Geldvermächtnis ist eine testamentarisch festgelegte Geldzuwendung. Im Gegensatz zur vorzeitigen Erbauszahlung kann diese nicht verweigert werden – der Begünstigte hat einen rechtlichen Anspruch darauf. 

Rechtliche Unterstützung bei Erbstreitigkeiten
Streit um das Erbe ist häufig – besonders wenn mehrere Erben beteiligt sind oder das Testament unklar formuliert ist. Falls keine Einigung erzielt wird, kann ein Fachanwalt für Erbrecht helfen. 

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