Niemand weiß, wann der Moment kommt, in dem man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Eine Vorsorgevollmacht ist dafür gedacht, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall handeln darf. Sie betrifft alltägliche wie auch tiefgreifende Bereiche – zum Beispiel Gesundheitsfragen, Verträge oder den Umgang mit Geld.
Damit im Fall der Fälle alles reibungslos läuft, sollte die Vollmacht eindeutig formuliert, unterschrieben und bestenfalls notariell beurkundet sein.
Was kann eine Bevollmächtigte oder ein Bevollmächtigter tun?
Die Befugnisse richten sich nach dem Inhalt der Vollmacht. Sie kann umfassend oder auf bestimmte Aufgaben beschränkt sein. Wer sie erhält, übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe – oft über Jahre hinweg.
Wichtig: Es sollte genau geregelt werden, welche Befugnisse bestehen, ob es Einschränkungen gibt und ob Entscheidungen eigenständig oder nur nach Rücksprache getroffen werden dürfen.
Nach dem Tod: Was passiert mit der Vollmacht?
Viele glauben, die Vollmacht verliert mit dem Tod ihre Wirkung. Das ist nicht automatisch so. Ist nichts anderes festgelegt, bleibt sie weiterhin gültig. Das kann in Erbfällen zu Fragen führen – insbesondere dann, wenn mehrere Personen Ansprüche auf den Nachlass erheben.
Hier sind Konflikte möglich, vor allem wenn Handlungen ohne vorherige Absprache erfolgen oder Vermögenswerte bewegt wurden, die auch andere betreffen.
Wer darf nach dem Tod Auskunft verlangen?
Hinterbliebene können nachvollziehen wollen, was mit dem Besitz oder dem Geld geschehen ist. Die bevollmächtigte Person muss dann Einblick in Vorgänge geben, Transaktionen erklären und gegebenenfalls Unterlagen zur Verfügung stellen.
Gerade wenn hohe Summen bewegt wurden oder größere Anschaffungen gemacht wurden, ist Dokumentation entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.
Typische Spannungen im Nachhinein
Manche Auseinandersetzungen entstehen nicht durch böswilliges Verhalten, sondern durch mangelnde Kommunikation oder fehlende Belege. Auch gut gemeinte Entscheidungen können im Nachhinein kritisch bewertet werden, wenn sie nicht schriftlich abgesichert oder rechtlich geprüft waren.
Fehlen Nachweise, kann es passieren, dass der Bevollmächtigte mit Forderungen oder Rückfragen konfrontiert wird – selbst wenn alles im besten Sinne gehandelt wurde.
Vertrauen ist gut – schriftliche Absprachen sind besser
Es hilft, zusätzliche Vereinbarungen außerhalb der Vollmacht zu treffen. Diese können festlegen:
- wie mit Geld umgegangen werden soll
- ob es eine Entlohnung für die Übernahme der Aufgaben gibt
- was im Fall von Streitigkeiten gelten soll
Solche Ergänzungen sind rechtlich wirksam, wenn sie klar formuliert und unterschrieben sind. Sie bieten Sicherheit für alle Beteiligten – vor allem für jene, die nach dem Tod des Vollmachtgebers betroffen sind.
Fazit
Wer vorsorgen will, schützt sich selbst – aber auch andere. Eine klare, gut überlegte Vollmacht mit eindeutigen Absprachen kann in belastenden Situationen viel Streit verhindern und hilft dabei, Entscheidungen fair und rechtssicher umzusetzen.