Was ist ein Vermächtnis?
Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Zuwendung, durch die eine Person (Vermächtnisnehmer) einen bestimmten Vermögensgegenstand oder eine Leistung erhält, ohne Erbe zu werden. Der Beschwerte (meist der Erbe) ist verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.
Rechte des Vermächtnisnehmers
Ein Vermächtnis begründet einen schuldrechtlichen Anspruch nach §§ 1939, 2147-2191 BGB.
- Wird das Vermächtnis nicht erfüllt, kann der Vermächtnisnehmer rechtliche Schritte einleiten.
- Verzugsregelungen nach § 286 BGB treten in Kraft, wenn das Vermächtnis nicht fristgerecht umgesetzt wird.
- Ist das Vermächtnis rechtlich oder faktisch nicht erfüllbar, wird es gemäß § 2171 BGB unwirksam.
- In bestimmten Fällen kann der Beschwerte auch mit seinem Privatvermögen haften.
Vermächtnis und das Nachlassverfahren
- Das Nachlassgericht informiert den Vermächtnisnehmer gemäß § 348 FamFG über seine Rechte.
- Vermächtnisse werden im Erbschein nicht erfasst, es sei denn, es handelt sich um ein Vorausvermächtnis.
Unterschied zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis
Ein Erbe tritt in die gesamte Rechtsnachfolge des Erblassers ein, während ein Vermächtnisnehmer nur einen bestimmten Gegenstand oder Vermögensvorteil erhält.
Laut § 2087 BGB gilt:
- Abs. 1: Wird das gesamte oder ein wesentlicher Teil des Nachlasses zugewendet, handelt es sich um eine Erbeinsetzung.
- Abs. 2: Die Zuwendung einzelner Gegenstände ist ein Vermächtnis, auch wenn der Empfänger als “Erbe” bezeichnet wurde.
Fazit
Eine präzise Formulierung im Testament ist entscheidend, um Unklarheiten zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis zu vermeiden und den Nachlass planungssicher zu gestalten.