Testamentsvollstrecker 

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der letzte Wille eines Verstorbenen umgesetzt wird. Er wird entweder direkt im Testament benannt oder nachträglich vom Nachlassgericht bestimmt (§ 2200 BGB). Seine Hauptaufgabe ist die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses gemäß den testamentarischen Vorgaben.

Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
  • Begleichung offener Schulden des Erblassers
  • Verteilung des Erbes an die Erben
  • Auflösung einer Erbengemeinschaft

Er handelt unabhängig und setzt ausschließlich die Anordnungen des Erblassers um.

Rechte und Pflichten

Der Testamentsvollstrecker übernimmt eine verantwortungsvolle Rolle, hat jedoch auch klare Grenzen:

  • Er entscheidet eigenständig über den Nachlass, muss sich aber an das Testament und gesetzliche Vorschriften halten.
  • Das Amt beginnt mit seiner Annahme (§ 2202 BGB). Falls er nicht tätig wird, kann ihm das Nachlassgericht eine Frist setzen. Nach Ablauf gilt das Amt als abgelehnt.
  • Seine Befugnisse können eingeschränkt werden, z. B. durch eine zeitliche Begrenzung oder die Vorgabe, bestimmte Entscheidungen nur mit Zustimmung Dritter zu treffen.

 

Unabhängigkeit von den Erben

Der Testamentsvollstrecker ist nicht an Weisungen der Erben gebunden. Er handelt eigenständig, aber im Interesse einer geordneten Nachlassabwicklung.

Fazit

Ein Testamentsvollstrecker sorgt für eine gerechte und rechtskonforme Umsetzung des letzten Willens. Er übernimmt die Verwaltung des Nachlasses, trifft eigenständige Entscheidungen und ist an die testamentarischen Anordnungen gebunden.

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