Schenkungssteuer – Das Wichtigste auf einen Blick

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Vermögen zu Lebzeiten an eine andere Person übertragen wird. Sie ergänzt die Erbschaftssteuer und richtet sich nach:

  1. Der Verwandtschaftsbeziehung zwischen Schenker und Beschenktem
  2. Dem Wert der Schenkung

Enge Angehörige zahlen weniger Steuern als entfernte Verwandte oder Nicht-Verwandte.

 

Gesetzliche Regelungen

Die Schenkungssteuer ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) festgelegt. Die Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2019) enthalten ergänzende Hinweise und Rechenbeispiele.

Wann wird Schenkungssteuer fällig?

Was gilt als Schenkung?

Eine Schenkung liegt vor, wenn Vermögen unentgeltlich übertragen wird.

Beispiele für steuerpflichtige Schenkungen:

  • Geldgeschenke
  • Immobilienübertragungen
  • Unternehmensanteile
  • Vermögenszuwendungen zwischen Ehepartnern

 

Steuerfrei: Die Übertragung eines Familienheims zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern.

 

Weitere steuerpflichtige Vorgänge:

Auch wenn keine direkte Schenkung vorliegt, kann Steuer anfallen, z. B. be:i

✔ Vermögensübertragungen durch eine Gütergemeinschaft
Abfindungen für einen Erbverzicht
Vergünstigte Unternehmensübertragungen
✔ Schenkungen mit Auflagen oder Bedingungen

Oft reicht es schon, dass eine Person finanziell profitiert, um steuerpflichtig zu sein.

 

Wie kann man Schenkungssteuer sparen?

Mit geschickter Planung kann die Steuer gesenkt oder vermieden werden:

Freibeträge alle 10 Jahre nutzen
Schenkungen aufteilen statt einmalig übertragen
Steuerfreie Möglichkeiten wie das Familienheim beachten

 

Fazit

Die Schenkungssteuer sorgt dafür, dass größere Vermögensübertragungen nicht steuerfrei bleiben. Mit kluger Strategie lassen sich jedoch Steuern reduzieren oder umgehen.

 

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