Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die speziell für bestimmte Unternehmensformen gilt. Sie wird auf die Gewinne von Kapitalgesellschaften wie GmbHs, AGs und Genossenschaften erhoben. Die rechtliche Grundlage bildet das Körperschaftsteuergesetz (KStG).
Höhe und Berechnung der Steuer
Der Steuersatz beträgt 15 % auf das zu versteuernde Einkommen eines Unternehmens. Zusätzlich fällt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuerlast an. Dadurch ergibt sich eine effektive Belastung von 15,825 %.
Die Bemessungsgrundlage ist der Jahresgewinn laut Handelsbilanz, der um steuerliche Korrekturen angepasst wird. Einfluss auf die endgültige Steuer haben unter anderem:
- Vorauszahlungen an das Finanzamt
- Kapitalertragsteuern, die angerechnet werden können
- Ausländische Steueranrechnungen gemäß Steuerabkommen
Welche Unternehmen sind steuerpflichtig?
Zur Körperschaftsteuerpflicht gehören Unternehmen mit juristischer Person, vor allem:
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE)
- Genossenschaften
- Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Es gibt zwei Arten der Steuerpflicht:
- Unbeschränkte Steuerpflicht: Betrifft Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland – sie müssen ihr gesamtes Einkommen versteuern.
- Beschränkte Steuerpflicht: Betrifft Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, die aber Einkünfte aus Deutschland erzielen.
Bestimmte Organisationen wie gemeinnützige Vereine und politische Parteien sind von der Steuerpflicht befreit.
Steuererklärung und Abgabepflichten
Kapitalgesellschaften müssen jährlich eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Diese erfolgt in Verbindung mit der Gewerbesteuererklärung. Unternehmen mit beschränkter Steuerpflicht sind von der Erklärung befreit, falls keine anderen Regelungen durch Doppelbesteuerungsabkommen bestehen.
Mit der Unternehmensgründung beginnt die Steuerpflicht. Dabei muss das Finanzamt über den Geschäftszweck und die Anzahl der Beschäftigten informiert werden.
Rechenbeispiel zur Körperschaftsteuer
Ein Unternehmen erzielt einen Gewinn von 100.000 Euro. Daraus ergibt sich folgende Steuerlast:
- Körperschaftsteuer: 15.000 Euro (15 % des Gewinns)
- Solidaritätszuschlag: 825 Euro (5,5 % der Steuer)
- Gesamtbelastung: 15.825 Euro
Diese Summe wird in der Buchhaltung als Steueraufwand erfasst. Falls noch kein Steuerbescheid vorliegt, erfolgt eine vorläufige Buchung unter Steuerrückstellungen.