Die Bundesregierung hat am 01.11.2024 eine Gesetzesänderung verabschiedet, welche insbesondere den § 12 der Höfeordnung betrifft. Dieser regelt die Höhe derjenigen Abfindung, die ein von der Hofnachfolge ausgeschlossener Erbe von dem Hoferben fordern kann. Bislang war der Einheitswert für die Berechnung des Hofeswertes maßgeblich, welcher wiederum die Höhe der Abfindung bestimmt. Ab dem 01.01.2025 wird der Hofeswert nunmehr durch den Grundsteuerwertes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bestimmt. Dabei entspricht der Hofeswert dem 0,6-fachen des zuletzt festgestellten Grundsteuerwertes. Nach ersten Einschätzungen könnte daraus eine nicht unerhebliche Erhöhung der Abfindung für Nicht-Hoferben folgen.
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