Telefonische Ersteinschätzung

02151 / 76967 503

Die Bundesregierung hat am 01.11.2024 eine Gesetzesänderung verabschiedet, welche insbesondere den § 12 der Höfeordnung betrifft. Dieser regelt die Höhe derjenigen Abfindung, die ein von der Hofnachfolge ausgeschlossener Erbe von dem Hoferben fordern kann. Bislang war der Einheitswert für die Berechnung des Hofeswertes maßgeblich, welcher wiederum die Höhe der Abfindung bestimmt. Ab dem 01.01.2025 wird der Hofeswert nunmehr durch den Grundsteuerwertes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bestimmt. Dabei entspricht der Hofeswert dem 0,6-fachen des zuletzt festgestellten Grundsteuerwertes. Nach ersten Einschätzungen könnte daraus eine nicht unerhebliche Erhöhung der Abfindung für Nicht-Hoferben folgen.

 

Für eine Beratung hinsichtlich der lebzeitigen Hofübertragung oder der Erstellung eines Testaments / Erbvertrages mit Hoferbeneinsetzung vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 02151 / 76967-40

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!