Erbschaftsteuer – Was bedeutet das?

Wer in Deutschland durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis Geld, Immobilien oder andere Werte erhält, muss unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Besteuert wird dabei nur das, was eine einzelne Person erbt – nicht das gesamte Erbe. Die Höhe der Steuer hängt davon ab, wie nah der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist und wie hoch der Wert des Erbes ist.

 

Wer zahlt wie viel?

Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach zwei Faktoren:

1. Steuerklasse – Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto günstiger die Steuer.

2. Freibetrag – Ein bestimmter Betrag bleibt steuerfrei, nur der darüber liegende Teil wird besteuert.

Die drei Steuerklassen sind:

Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel → niedrigste Steuer

Steuerklasse II: Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern

Steuerklasse III: Alle anderen → höchste Steuer

 

Freibeträge (steuerfreier Anteil):

Ehepartner: 500.000 Euro

Kinder: 400.000 Euro

Enkel: 200.000 Euro

Geschwister, Neffen/Nichten: 20.000 Euro

Nur der Wert, der über dem Freibetrag liegt, wird versteuert.

 

Wie wird das Erbe berechnet?

Die Steuer richtet sich nach dem Wert des Erbes:

Immobilien → werden nach ihrem aktuellen Marktwert bewertet.

Unternehmen und Betriebe → unterliegen speziellen Bewertungsmethoden.

Besondere Erbstücke (z. B. Kunstwerke, Sammlungen) → werden einzeln bewertet.

 

Gesetze zur Erbschaftsteuer

Die Besteuerung erfolgt nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Ergänzend gibt es die Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2019) und amtliche Hinweise (ErbStH 2019), die die Berechnung vereinfachen.

 

Wann muss die Steuer gezahlt werden?

Übersteigt das Erbe den persönlichen Freibetrag, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Zuständig ist das Finanzamt des Verstorbenen.

Die Zahlung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgen.

 

Was bleibt steuerfrei?

Nicht alles unterliegt der Erbschaftsteuer. Steuerfreie Erbschaften sind zum Beispiel:

Das Familienheim → Ehepartner und Kinder zahlen keine Steuer, wenn sie die geerbte Immobilie weiterhin selbst bewohnen.

Betriebsvermögen → Firmenerben können unter bestimmten Bedingungen Steuervergünstigungen nutzen.

Spenden an gemeinnützige Organisationen → Diese Erbschaften sind komplett steuerfrei.

 

Wie kann man Erbschaftsteuer reduzieren?

Eine beliebte Möglichkeit zur Steuerersparnis ist eine Schenkung zu Lebzeiten. Dabei gelten dieselben Freibeträge wie bei einer Erbschaft, und sie können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Dadurch lassen sich große Vermögenswerte über mehrere Jahrzehnte steuerfrei übertragen.

 

Fazit

Die Erbschaftsteuer kann teuer sein, doch mit guter Planung, der Nutzung von Freibeträgen und rechtzeitigen Schenkungen lässt sich die Steuerlast oft reduzieren oder sogar vermeiden. Wer sich frühzeitig informiert, spart Geld und erleichtert den Erben die finanzielle Situation.

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