Erbrecht: Was zählt zur Erbmasse?

Das Erbrecht bestimmt, was mit dem Vermögen einer verstorbenen Person geschieht. Dabei stellt sich die Frage, welche Werte in die Erbmasse einfließen. Die Erbmasse umfasst grundsätzlich alle Besitztümer des Erblassers, abzüglich möglicher Schulden. Die Verteilung erfolgt entweder nach einem Testament oder gemäß der gesetzlichen Erbfolge.

Bestandteile der Erbmasse

Die Erbmasse setzt sich aus Vermögenswerten (Aktivnachlass) und Verbindlichkeiten (Passivnachlass) zusammen.

 

Aktivnachlass – das Vermögen des Erblassers

Hierzu gehören unter anderem:

  • Immobilien (Häuser, Grundstücke, Wohnungen)
  • Bankguthaben und Aktien
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Kunstwerke

Bestimmte Werte, wie Lebensversicherungen mit festgelegtem Begünstigten, zählen nicht zur Erbmasse, da sie direkt an die berechtigte Person ausgezahlt werden.

 

Passivnachlass – Schulden und Verpflichtungen

Folgende Verbindlichkeiten müssen berücksichtigt werden:

  • Kredite und Darlehen
  • Offene Rechnungen und Verbindlichkeiten
  • Beerdigungskosten, die vom Erbe abgezogen werden können

Nicht abzugsfähig sind dagegen die Erbschaftssteuer oder Kosten für Erbstreitigkeiten.

 

Besondere Regelungen für Ehepartner

Ehe- oder eingetragene Lebenspartner haben spezielle Rechte:

Zugewinnausgleich: Falls eine Zugewinngemeinschaft bestand, erhält der Ehepartner 50 % des gemeinsamen Vermögens – unabhängig von der Erbmasse.

Pflichtteil: Auch bei einer Enterbung steht dem Ehepartner ein Pflichtteil in Höhe von 25 % der Erbmasse zu.

Voraus: Der Ehepartner darf wichtige Haushaltsgegenstände (z. B. Möbel, Auto, Geschirr) behalten, sofern er erbberechtigt ist.

 

 Erbschaftssteuer und Freibeträge

Die Erbschaftssteuer richtet sich nach der Höhe der Erbmasse und dem Verwandtschaftsgrad:

  • Ehepartner und Kinder haben hohe Freibeträge.
  • Der Steuersatz liegt zwischen 7 % und 50 %.

 

Erbengemeinschaften und Streitigkeiten

Gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Ohne Testament kann dies zu Konflikten führen. Um Streit zu vermeiden, ist eine juristische Beratung ratsam.

 

Fazit

Das Erbrecht ist umfangreich und kann komplexe Fragen aufwerfen. Gerade bei größeren Nachlässen, Schulden oder mehreren Erben ist eine Beratung durch einen Fachanwalt empfehlenswert, um eine faire Verteilung sicherzustellen.

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