Dreimonatseinrede im Erbrecht

Was ist die Dreimonatseinrede?

Wer eine Erbschaft annimmt, übernimmt nicht nur Vermögen, sondern möglicherweise auch Schulden. Falls die finanzielle Lage des Erblassers unklar ist, kann das schnell zur Belastung werden.

Die Dreimonatseinrede nach § 2014 BGB erlaubt es Erben, drei Monate lang keine Schulden des Erblassers zu bezahlen. Diese Frist dient dazu, sich einen Überblick über das Erbe zu verschaffen. Wichtig: Die Einrede muss schriftlich geltend gemacht werden.

Warum ist die Dreimonatseinrede wichtig?

Eine Erbschaft kann finanzielle Risiken bergen. Die Dreimonatseinrede schützt Erben, indem sie Zeit gibt, um:

  • Den Nachlass zu prüfen
  • Eine mögliche Erbausschlagung in Betracht zu ziehen
  • Ein Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen

Ist die Erbschaft überschuldet, kann eine Ausschlagung sinnvoll sein, um persönliche Haftung zu vermeiden.

Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Ein Erbe entsteht durch:

  • Testament
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Bestimmte Handlungen des Erben (z. B. Verkauf von Erbteilen oder Beantragung eines Erbscheins)

Wird ein überschuldetes Erbe angenommen, kann der Erbe mit seinem privaten Vermögen haften. Eine Erbausschlagung nach § 2303 BGB schützt davor. Ehepartner behalten nach § 2306 BGB jedoch weiterhin Anspruch auf einen Pflichtteil oder Zugewinnausgleich.

Wie kann man sich als Erbe schützen?

  • Keine vorschnellen Entscheidungen treffen
  • Nachlass sorgfältig prüfen (Vermögen & Schulden analysieren)
  • Dreimonatseinrede schriftlich geltend machen
  • Rechtsanwalt für Erbrecht konsultieren
  • Falls nötig: Erbe ausschlagen oder Nachlassinsolvenzverfahren einleiten

 

Vor allem bei unerwarteten Erbschaften oder unklaren Vermögensverhältnissen ist Vorsicht geboten. Schulden können ein erhebliches Risiko darstellen. Die Dreimonatseinrede gibt Erben die nötige Zeit, um eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen.

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 02845 / 3954 863

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!