Berliner Testament: Steuerfalle für Erben? 

Das Berliner Testament ist eine beliebte Art, das Erbe zu regeln. Ehepaare setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, sodass die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben. 

Eine besondere Klausel, die oft verwendet wird, ist die Jastrowsche Klausel. Sie soll verhindern, dass Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils sofort ihren Pflichtteil fordern und damit das Vermögen des überlebenden Ehepartners verringern. Doch genau diese Regelung kann zu unerwarteten Steuernachteilen führen. 

 

Jastrowsche Klausel – Schutz für den Ehepartner, Nachteil für die Kinder? 

Die Jastrowsche Klausel funktioniert so: 

Fordert ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil, erbt es später nur noch den Pflichtteil. 

Verzichtet es darauf, bekommt es ein sogenanntes betagtes Vermächtnis. Das bedeutet: Das Kind erhält erst nach dem Tod des zweiten Elternteils seinen Erbteil. 

Das Ziel dieser Klausel ist es, den überlebenden Ehepartner finanziell abzusichern. Steuerlich kann dies aber komplizierte Folgen haben. 

 

Steuerliche Probleme bei betagten Vermächtnissen 

Ein betagtes Vermächtnis entsteht zwar bereits mit dem Tod des ersten Elternteils, wird aber erst ausgezahlt, wenn der zweite Elternteil stirbt.
Das hat zwei steuerliche Konsequenzen:
Der überlebende Ehepartner kann das Vermächtnis nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen.
Das Kind muss das Vermächtnis später voll versteuern, obwohl es ursprünglich aus dem Erbe des ersten Elternteils stammt. 

Diese Regelung führt oft zur vermeintlichen Doppelbesteuerung, da das Erbe zweimal steuerpflichtig wird. 

 

Gerichtsfall: Erbschaftsteuer auf betagte Vermächtnisse 

Ein Ehepaar mit vier Kindern setzt ein Berliner Testament auf. Zwei der Kinder werden enterbt. 

Tod des Vaters: 

Die Mutter erbt alles. 

Zwei enterbte Kinder fordern ihren Pflichtteil. 

Die anderen beiden verzichten und bekommen stattdessen ein betagtes Vermächtnis. 

Tod der Mutter: 

Die verbliebenen Kinder erhalten ihr Vermächtnis. 

Das Finanzamt erhebt darauf Erbschaftsteuer. 

Die Kinder klagen, weil sie das Vermächtnis für doppelt besteuert halten. 

 

Gerichtsurteil: Keine doppelte Besteuerung 

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied zugunsten des Finanzamts:
Beim Tod des Vaters ging das gesamte Erbe an die Mutter – ohne Abzug des Vermächtnisses.
Beim Tod der Mutter wurde das Vermächtnis versteuert, aber die Erben konnten die Vermächtnisschuld als Nachlassverbindlichkeit geltend machen.
Es handelte sich um zwei separate Erbfälle, nicht um eine doppelte Besteuerung. 

 

Was bedeutet das für Erben? 

Die Jastrowsche Klausel kann für die Kinder steuerlich ungünstig sein: 

Der überlebende Ehepartner erbt alles, ohne das betagte Vermächtnis abziehen zu können. 

Beim zweiten Erbfall zahlen die Kinder Steuern auf das Vermächtnis, obwohl es aus dem Nachlass des ersten Elternteils stammt. 

 

Lösung: 

Wer ein Berliner Testament mit einer Jastrowschen Klausel plant, sollte sich frühzeitig steuerlich beraten lassen. In vielen Fällen gibt es bessere Lösungen, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden. 

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 02845 / 3954 863

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!